Ab dieser Stelle veröffentlichen wir einen Auszug aus unserem Hygieneplan, der die speziellen Bedingungen durch Corona in den Blick nimmt
Besonders hervorheben möchten wir noch einmal den Mindestabstand und das Maskengebot:
Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten, auch wenn ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird.
Hier nun der Auszug:
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11.05.2020
Änderungsdatum
11.05.2020
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