Auszug aus dem Hygieneplan

Ab dieser Stelle veröffentlichen wir einen Auszug aus unserem Hygieneplan, der die speziellen Bedingungen durch Corona in den Blick nimmt

Besonders hervorheben möchten wir noch einmal den Mindestabstand und das Maskengebot:

Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten, auch wenn ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. 

Hier nun der Auszug:

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Erstelldatum 11.05.2020
Änderungsdatum 11.05.2020
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